Sport hoch drei
Wie schon aus vielfachen Presseberichten zu entnehmen war, arbeiten wir mit unseren Nachbarvereinen aus Rodheim und Fellingshausen schon seit einigen Jahren eng miteinander zusammen. Ziel ist es mittelfristig einen Großverein aus diesen drei Vereinen entstehen zu lassen. Natürlich ist das noch ein Stück Weg bis dieses Ziel erreicht ist. Dennoch haben wir gemeinsam schon einige Steine ins rollen gebracht. So haben wir uns mit allen drei Vereinen auf einen einheitlichen Mitgliedsbeitrag geeinigt, um beispielsweise einem Vereinswechsel aus finanziellen Gründen vorzubeugen. Auch das Info Heft "Sport und Kultur Hoch 3" wird von den drei Vereinen gemeinsam herausgebracht Zudem wird der Familientag der SKG Rodheim-Bieber mittlerweile von der KSG und dem TSV mitgestaltet. Die Vorstandsmitglieder besuchen die Jahreshauptversammlungen der Nachbarvereine.
Der imposanteste Schritt den wir jedoch bisher gemacht haben, ist die Vereinbarung, das ein Mitglied eines Vereines in den beiden anderen Vereinen die dort angebotenen sportlichen und kulturellen Angebote wahrnehmen kann, ohne diesem Verein beitreten zu müssen. Dies ist kreis- und hessenweit bisher einmalig. Die von den drei Vereinen diesbezüglich getroffene Vereinbarung ist in einem Merkblatt zusammengefasst:
MERKBLATT zur Vereinszusammenarbeit
1 Grundgedanke
Mitglieder der drei Vereine, die eine Sportart betreiben wollen, die in ihrem Verein nicht angeboten
wird, können alle Angebote der beiden anderen Vereine wahrnehmen, ohne dort Mitglied zu
werden.
2 Abwerben
Gegenseitiges Abwerben von Mitgliedern ist nicht gewünscht.
3 Vereinseintritt (Nichtmitglieder)
Neue Sportler, die bislang noch nicht Mitglied in einem der Vereine sind, sollten sinnvoll einer
Mitgliedschaft in einem der Vereine gemeinsam zugeordnet werden. Diese Zuordnung kann
entweder anhand ihres Wohnortes oder anhand der hauptsächlich betriebenen Sportart erfolgen.
Die persönliche und freie Wahl eines Vereins wird durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
4 Wettkampfsport
Sollte in Ausnahmefällen eine Vereinsmitgliedschaft zwingend sein, um am Wettkampfbetrieb
teilzunehmen, bleibt es bei der Grundsatzregelung, nicht nochmal Mitglied werden zu müssen oder
den Verein wechseln zu müssen. In diesen (seltenen) Fällen, können die Personen bei dem Verein,
bei dem sie nicht Mitglied sind, Mitglied werden und können beitragsfrei gestellt werden.
5 Versicherung
Der normale Versicherungsschutz des Sportlers ist durch eine Teilnahme am Sportbetrieb der
beiden anderen Vereine nicht beeinträchtigt. Durch gegenseitigen und gleichlautenden
Vorstandsbeschluss wird die Teilnahme der Sportler der beiden anderen Vereine am eigenen
Sportbetrieb erlaubt.
6 Kostenausgleich
Bei besonders teuren Sportarten (Meldegelder, Sportgeräte oder Fahrtkosten) regeln die Vorstände
der Vereine im Einzelfall einen finanziellen Ausgleich. Die Abteilungsleiter und Übungsleiter sind
hierfür nicht verantwortlich.
Kostenintensive Sportarten sind:
o Inline-Hockey
o Faustball
o Schwimmen
Biebertal, Juli 2003
gez. Klaus Döll |
gez. Thomas Bender |
gez. Kurt Kleist |
KSG Bieber |
SKG Rodheim-Bieber |
TSV Fellingshausen |
1. Vorsitzender |
1. Vorsitzender |
1. Vorsitzender |